Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung als angenommen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; dies gilt auch für vorliegende Schriftformklausel.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Leistungsbeschreibungen und Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung einer Bestellung oder Annahmeerklärung; Ergänzungen, Abänderungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – und Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Unsere Angestellten und Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusicherungen über den schriftlichen Vertrag hinaus abzugeben und schriftliche Verträge mündlich zu ändern.
3. Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an unsere Angebotspreise 30 Tage ab dem Datum des Angebotes gebunden; maßgebend sind unsere in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen USt.; zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise gelten ab Geschäftssitz der Buxbaum Automation GmbH.
§ 3 Termine und Fristen
1. Vereinbarungen über Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.
2. Haben wir die Nichteinhaltung wirksam vereinbarter Fristen und Termine zu vertreten oder haben wir uns in Verzug befunden, so beträgt die Verzugsentschädigung ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt aber höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit unser Verzug nicht auf zumindest grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Zu Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und wesentlich erschwerender Umstände – z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.ä. -, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer notwendigen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils unserer Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; verlängert sich unsere Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, sofern wir ihn unverzüglich informiert haben.
§ 4 Gefahrenübergang
1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf das Unternehmen über.
3. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Übergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiben der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 5 Gewährleistung, Schadenersatz
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der gelieferten Waren zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unseren Lieferungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder vom Kunden Materialien verwendet, die nicht den Spezifikationen der Lieferungen entsprechen, so entfällt ein Gewährleistungsanspruch; der Kunde ist jedoch berechtigt unsere Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, zu widerlegen.
5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für die Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
6. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5 dieser Bestimmung).
8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschaffung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Monatageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Mit vorstehenden Regelungen sind abschließend die Gewährleistungsansprüche geregelt; weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns wie auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt; dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung insoweit, als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Vereinbarung, die den Besteller eigens gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Produkte vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferdatum. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
5. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wird Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlung des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen könnten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Nachstehend vereinbarte Sicherheiten werden uns für alle Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig gewährt; wir sind bereit, insoweit Freigabe zu erklären, soweit der Wert der Sicherheiten den der Forderungen nachhaltig um mehr als 30% übersteigt.
2. Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum, jede Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne, dass uns hieraus eine Verpflichtung entsteht; erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so ist vereinbart, dass das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache nach Maßgabe des Rechnungswertes anteilmäßig auf uns übergeht, der Besteller verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Sowohl unveränderte, von uns gelieferte Ware wie auch Ware, an der wir Miteigentum haben, ist Vorbehaltsware.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug ist; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware und sonstige, an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfange an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab; wir nehmen die Abtretung an; wir ermächtigen den Besteller, widerruflich die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen auf seine Rechnung einzuziehen; diese Einziehungsberechtigung können wir nur wiederrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunde, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; insoweit verzichtet der Kunde schon jetzt uns gegenüber unwiderruflich auf Ansprüche aus Besitz der Ware; wir nehmen den Verzicht an; wir können in diesem Fall auch die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunde gegen Dritte verlangen; soweit zulässig, gilt die Abtretung bereits hiermit als erfolgt und von uns angenommen.
In der Rücknahme von Vorbehaltsware, wie auch in deren Pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
1. Der angebotene Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Wir sind berechtigt, auch gegen anders lautende Bestimmungen des Kunden Zahlungen nach Maßgabe des BGB auf andere Verbindlichkeiten anzurechnen; hierüber werden wir den Kunden informieren.
Die Anrechnung erfolgt gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld, hierbei zunächst auf die ältere und erst dann auf die jüngere Schuld.
Die Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn wir über die Valuta verfügen können; bei Zahlungen mit Scheck erst mit der Einlösung des Schecks.
3. Der Verbraucher hat während des Verzug die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Wir können in folgenden Fällen die gesamte Restschuld des Bestellers fällig stellen sowie Voraussetzungen und Sicherheitsleistung verlangen:
Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere, wenn uns übergebener Scheck nicht eingelöst wird, wenn ein Wechsel nicht eingelöst wird, wenn Zahlungen eingestellt werden, wenn die Eidesstattliche Versicherung über das Vermögen abgegeben wird oder Haftanordnung zur Erzwingung dieser ergeht.
4. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhält-nis beruht.
§ 9 Datenschutz
1. Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestelllungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur berufsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden.
2. Der Kunde stimmt Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für Zukunft.
§ 10 Schlussklausel
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Eisenstadt. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunde einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: Juni 2009